IT Sachverstand für Betriebsräte

in NRW und bundesweit

Leistungs- und Verhaltenskontrolle begrenzen

Als externer Sachverständiger berate ich in allen Fällen des §87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG.

Das betrifff jede Soft- oder Hardware, die zur Kontrolle von Beschäftigten geeignet ist.

Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

Künstliche Intelligenz regeln

Beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen für Künstliche Intelligenz, falls ihr Arbeitgeber KI einsetzen will.

Ihr Recht auf Sachverständige beim Einsatz von KI ist in §80 Abs.3 BetrVG geregelt.

Datenschutz nutzen

Ob Leistungs- oder Verhaltenskontrolle oder Künstliche Intelligenz: Der Datenschutz unterstützt Ihre Arbeit.

In der Regel liegen zu allen Projekten umfangreiche Stellungnahme vor.

Microsoft 365

Nutzen Sie die Unterstützung eines Sachverständigen, um sich in der Welt von Microsoft 365 zurecht zu finden.

IT Sachverständiger für Betriebsräte

Seit 10 Jahren unterstütze ich Betriebsräte bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte.

Begonnen habe ich bei der TBS NRW in Düsseldorf. Heute arbeite ich selbständig.

Ich habe mich ausschliesslich auf IT spezialisiert und berate in allen IT-Fragen.

Mir ist wichtig, dass meine Kunden verstehen, worum es geht.

Und am Ende eine gute, vorteilhafte Betriebsvereinbarung haben.

Ich arbeite deutschlandweit vor Ort oder per Videokonferenz - auch gerne auf englisch.

Matthias Sander – IT-Berater für Betriebsräte

Ausbildung

Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)

Mitgliedschaften

Kontakt

Matthias Sander
Auf der Wegscheid 20
Mülheim an der Ruhr

Telefon: 0208-385 82 485

E-Mail: it-beratung(a)posteo.de